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Unternehmensbewertungen werden aus den unterschiedlichsten Gründen erstellt. Hauptanlässe sind jedoch
- familiäre Gründe, wie z.B. Scheidung, Erbschaft oder auch die vorweggenommene Erbfolge
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- beabsichtigter Unternehmenskauf bzw. -verkauf
- steuerliche Bewertungen
- Trägerwechsel ehemals kommunaler Einrichtungen (Privatisierungen)
Die Unternehmensbewertung erfolgt nach den individuellen Gegebenheiten des zu bewertenden Unternehmens nach Maßgabe des IDW Standards "Grundzüge zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1)" des Institutes der Wirtschaftsprüfer in der Fassung vom 28.06.2000 sowie der jeweiligen Literatur und Rechtsprechung.
Gutachten im Gerichtsauftrage werden unter Bezugnahme auf die für Sachverständige geltenden Grundsätze erstellt.
Aufbau und Einzelheiten eines Gutachtens
sind im jeweiligen Einzelfall zu ermitteln. Es erfolgt daher in jedem Fall ein ausführliches Gespräch zur Festlegung des genauen Gutachtenauftrages. Hieraus ergeben sich dann die Vorgehensweise des Gutachters sowie die von den Parteien einzuholenden Unterlagen. Zu seiner Meinungsbildung holt der Gutachter i.d.R. eigene Auskünfte ein.
Über das Gutachten wird ausführlich Bericht erstattet, in dem der Auftrag, die Informationsquellen, die Vorgehensweise und das Ergebnis nachvollziehbar dargestellt werden.
Das
Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad. Eine diesbezügliche Honorarvereinbarung ist bei Auftragserteilung zu treffen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Seiler.
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